Tiergesundheit
Blauzungenerkrankung - Restriktionsgebiet erreicht Oberpalz
Stand: 06.05.2019
Am 30.04.2019 erfolgte eine Neubewertung des Blauzungengeschehens in Deutschland durch das FLI.
Hierbei wurde zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass das bisherige Verfahren für das innerstaatliche Verbringen von Tieren aus der Restriktionszone in nicht betroffene Gebiete Deutschlands ("Frei-Testen") nicht weiter aufrecht erhalten werden kann.
Eine innerstaatliche Verbringung von Kälbern unter 90 Tagen aus dem Restriktionsgebiet in BTV-freie Gebeite ist nur in folgenden Fällen möglich:
1. Die Kälber müssen von Müttern stammen, die vor der Belegung gegen den entsprechenden BT-Stamm geimpft wurden und es muss nachweislich die Gabe von Kolostrum des Muttertieres erfolgt sein.
2. Bei Grundimmunisierung des Muttertieres während der Trächtigkeit und nachweislicher Gabe von Kolostrum des Muttertieres sind Kälber bis maximal 14 Tage vor dem innerstaaatlichem Transport mit Hilfe eines PCR-Tests negativ befunden worden.
Die Verbringung von Tieren innerhalb der Restriktionszone ist nicht reglementiert.
Betroffen von der Restriktionszone sind im Landkreis Neumarkt die Gemeinden:
Pyrbaum, Postbauer-Heng, Berngau, Freystadt, Sengenthal, Mühlhausen und Berching
Da nach unserem Kenntnisstand in der Oberpfalz bisher keine Schutzimpfungen hinsichtlich der Blauzungenerkrankung durchgeführt wurden, ist die Vermarktung von Tieren aus der Restriktionszone erheblich erschwert.
Sowohl das Tierzuchtzentrum in Schwandorf wie auch die Kälbersammelstelle in Seibertshof sind derzeit noch im freien Gebiet.
Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir diese auf unserer Homepage veröffentlchen.
Verbringungsregelungen
Tierhaltererklärung für Verbringung innerhalb des Serrgebietes
Tierhaltererklärung für Kälber von geimpften Müttern - während der Trächtigkeit
Informationen Impfung Blauzunge
BVD/MD
Hinweise zur BVD/MD-Bekämpfung!
Seit 1. Januar 2011 ist die BVD-Bundesverordnung in Kraft.
Dies bedeutet, daß seit diesem Zeitpunkt nur mehr virologisch BVD- freie Rinder verbracht werden dürfen.
Eine einfache Methode der Untersuchung ist die sogenannte "Ohrstanzmethode". Hierbei wird bei der ohnehin notwendigen Markierung der Kälber eine Gewebeprobe entnommen. Diese Probe nimmt in der Regel ihr Milchsammelwagen mit und wird im Labor des TGD virologisch auf BVD untersucht. Falls kein Virus nachgewiesen wird, erfolgt auf dem Rinderpass der Aufdruck "BVD-unverdächtig". Gleichzeitig wird dieses Ergebnis in die Tierdatenbank "HI-Tier" eingestellt.
Diese Nachweise reichen aus, dass das Tier verbracht werden darf.
Das ganze funktioniert jedoch nur bei frühzeitiger Markierung der Kälber (spätestens bis zum 7. Lebenstag).
Noch ein Hinweis:
Wenn für ein Kalb ein "BVD unverdächtiger" Befund in die Tierdatenbank einegestellt wird, erhält die Mutter dieses Kalbes automatisch den Status BVD unverdächtig.
Die Schwandorfer Märkte bieten Ihnen BVD-unverdächtige Tiere!!!
Weitere Informationen zu BVD/MD:
www.btsk.de / Bayerische Tierseuchenkasse / Aktuelles / BVD-MD
mit Link zum Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
bei Ihrem Veterinäramt
beim Sachgebiet Rinderzucht am Amt für Landwirtschaft und Forsten Schwandorf - Tel.-Nr.: 09431/721-01
beim Rinderzuchtverband Oberpfalz in Schwandorf - Tel.-Nr.: 09431/721-02
beim Tiergesundheitsdienst - Geschäftsstelle Schwandorf - Tel.-Nr.: 09431/7134-10
BHV-1
Stand: 26.06.2017
Bayern ist seit 12. Oktober 2011 von der EU nach Artikel 10 der EU-Richtlinie 64/432 EWG als BHV-1 freie Regionen anerkannt
Mittlerweile ist ganz Deutschland als BHV-1 freie Region anerkannt.
Für das Verbringen von Zucht- und Nutztieren innerhalb Deutschlands ist es nicht mehr notwendig, dass beim Transport eine gültige BHV1-Bescheinigung vorliegt.
Näheres hierzu erfahren Sie beim Rinderzuchtverband
Schmallenberg-Virus
Stand: 26.06.2017
Im Herbst 2016 wurden in Deutschland erneut Fälle der Erkrankung mit dem sogenannten "Schmallenberg-Virus" festgestellt.
Das Virus wird durch Gnitzen übertragen (ähnlich wie bei der Blauzungen-Erkrankung). Mittlerweile wurde das Virus in 15 europäischen Ländern nachgewiesen. Ursprünglich ist dieses Virus in Australien, Asien und Afrika verbreitet.
Befallene Tiere zeigen meist nur geringe Krankheitssymptome. Werden allerdings trächtige Tiere infiziert, so können zeitverzögert zum Teil weitere Probleme auftreten wie z.B. Störungen im Fruchtbarkeitsgeschehen, Aborte im frühen Trächtigkeitsstadium bis hin zur Geburt von missgebildeten Kälbern.
Das Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar.