Tiergesundheit
BVD/MD
Hinweise zur BVD/MD-Bekämpfung!
Seit 1. Januar 2011 ist die BVD-Bundesverordnung in Kraft.
Dies bedeutet, daß seit diesem Zeitpunkt nur mehr virologisch BVD- freie Rinder verbracht werden dürfen.
Eine einfache Methode der Untersuchung ist die sogenannte "Ohrstanzmethode". Hierbei wird bei der ohnehin notwendigen Markierung der Kälber eine Gewebeprobe entnommen. Diese Probe nimmt in der Regel ihr Milchsammelwagen mit und wird im Labor des TGD virologisch auf BVD untersucht. Falls kein Virus nachgewiesen wird, erfolgt auf dem Rinderpass der Aufdruck "BVD-unverdächtig". Gleichzeitig wird dieses Ergebnis in die Tierdatenbank "HI-Tier" eingestellt.
Diese Nachweise reichen aus, dass das Tier verbracht werden darf.
Das ganze funktioniert jedoch nur bei frühzeitiger Markierung der Kälber (spätestens bis zum 7. Lebenstag).
Noch ein Hinweis:
Wenn für ein Kalb ein "BVD unverdächtiger" Befund in die Tierdatenbank einegestellt wird, erhält die Mutter dieses Kalbes automatisch den Status BVD unverdächtig.
Die Schwandorfer Märkte bieten Ihnen nur BVD-unverdächtige Tiere!!!
Weitere Informationen zu BVD/MD:
www.btsk.de / Bayerische Tierseuchenkasse / Aktuelles / BVD-MD
mit Link zum Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
BHV-1
Bayern ist seit 12. Oktober 2011 von der EU nach Artikel 10 der EU-Richtlinie 64/432 EWG als BHV-1 freie Regionen anerkannt
Mittlerweile ist ganz Deutschland als BHV-1 freie Region anerkannt.
Für das Verbringen von Zucht- und Nutztieren innerhalb Deutschlands ist es nicht mehr notwendig, dass beim Transport eine gültige BHV1-Bescheinigung vorliegt.
Näheres hierzu erfahren Sie beim Rinderzuchtverband